In unserem Haus (Wohungseigentumsgemeinschaft) werden in nnächster Zeit Sanierungsmassnahmen fällig.Die Hausverwaltung hat einen Sanierungsplan vorgelegt,in der es sich um eine Wäredämmung handelt.Die Finanzierung wird über den Instandhaltungsfonds erfolgen.Nun habe ich im Steuerjahrbuch 2011 Seite 54,feststellen müssen,dass mangels direkter Auftragsvergabe durch den Steuerpflichtigen eine Steuerbegünstigung nicht gegeben ist.Nach meinem Rechtsverständnis erfolgt beim Neubau von Eigentumswohungen auch kein direkter Auftrag, sondern eines Bauträgers Archtektenusw.Weiters bin ich der Meinung dass das Ausgabenprinzip (aus dem Instandhaltungsfond massgeblich ist,d.h.die in den Jahren eingezahlten Beiträge zum Instandhaltungsfonds ist als Rücklage der Wohnungseigentumsgemeinschaft § 31(2) zu führen ist.Tatsache ist,dass eben nicht jeder eine Einfamilienhaus haben will oder kann und die Statistisch nachgewiesenen höheren Baukosten von Eigentumswohnung in weiterer Folge benachteilig ist.Ich kann nur von der Stadt Salzburg sprechen,in der ein akuter Bedarf an Wohnungen (mangels an vorhandenen Baugründen) gegeben ist.Mit freundlichen Grüßen: Johann Schoissingeyer |