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Verfasst von: Gast0710 am 12.07.2011 14:11
 


THEMA:  Gehilfen

Hallo. Denke mir gerade folgende Situation durch und komme einfach nicht weiter...

Wenn sich ein Werkvertragsnehmer eines Gehilfen (Besorgungsgehilfen)

bedient, und diesem dann auch einen Anteil aus dem Auftragsentgelt übergibt, wie ist dieses Entgelt dann zu qualifizieren?

Wie wird das versteuert? 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 12.07.2011 15:31
 


THEMA:  Gehilfen

Beim Werkvertragsnehmer ist es eine absetzbare Ausgabe.

Beim Gehilfen eine steuerpflichtige Einnahme.

Verfasst von: Gast0710 am 12.07.2011 15:56
 


THEMA:  Gehilfen

 

Danke, liebe Frau Mag. Weiß!

LG

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