Hallo. Denke mir gerade folgende Situation durch und komme einfach nicht weiter...
Wenn sich ein Werkvertragsnehmer eines Gehilfen (Besorgungsgehilfen)
bedient, und diesem dann auch einen Anteil aus dem Auftragsentgelt übergibt, wie ist dieses Entgelt dann zu qualifizieren?
Wie wird das versteuert? |