Liebes Steuerberater.at-Team,
ich habe heute von der SVA einen Bescheid bekommen, dass ich für das Jahr 2010, vom 1.1.2010 bis 31.12.2010 unter Berücksichtigung der derzeit vorliegenden Unterlagen in der GSVG-Pensions- und Krankenversicherung pflichtversichert bin. Ich war vergangenes Jahr aber angestellt (die Jahre davor war ich selbstständig).
Von meiner SVA-Zuständigen ist mir am Telefon erklärt worden, dass ich vergangenes Jahr über 5000€ SVA-Beiträge einbezahlt habe. Das waren die Nachzahlungen für die Jahre 2008 und 2009. Da meine SVA-Bescheide die Summe von 3500€ überschreiten, müsste ich für vergangenes Jahr eine Nachzahlung von 1382€ leisten.
Was mir die Dame am Telefon nicht erklären konnte: WARUM ich für diese Nachzahlungen aus dem Jahr 2008 und 2009, die ich 2010 einbezahlt habe, in DIESEM Jahr einen Nachzahlungsbescheid bekomme? Eine Nachzahlung von einer Nachzahlung ist doch unlogisch?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen können!
MfG Tanja G. |