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Verfasst von: Lissi am 14.07.2011 16:06
 


THEMA:  Arbeiten auf Werkvertragsbasis während der Karenzzeit

Hallo,

ich hätte einige Fragen betreffend einer Arbeit auf Werkvertragsbasis während der Karenzzeit:

1) Wieviel darf ich jährlich dazuverdienen, dass ich steuerfrei bleibe? Zählt zu den Einnahmen auch Kinderbetreuungsgeld (Variante 30+3) und Familienbeihilfe? Die Zuverdienstgrenze zum Kindergeld überschreite ich definitiv nicht.

2) Wieviel darf ich jährlich dazuverdienen, damit ich sozialversicherungssteuerfrei bleibe?

3) Muss ich mein Gewerbe auch der Gewerblichen Sozialversicherung bekannt geben, sofern ich NICHT über die Grenzen einer Pflichtversicherung raus komme?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Lissi

Verfasst von: Johanna am 01.03.2014 00:02
 


THEMA:  Arbeiten auf Werkvertragsbasis während der Karenzzeit

Steuerfrei unter 11.000,-

Sozialversicherung ist steuerfrei.

Gewerbe muß gemeldet werden, da unfallversicherung zu zahlen ist.

 

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