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Verfasst von: Gerhard am 02.05.2011 11:18
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung bei Totesfall

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein verstorbener Vater (März 2011) bezog mehrere Jahre aus Deutschlang eine Pension (~€80,- /Monat). Er war mal bei einer Deutschen Firma beschäftigt.

Nun hat meine Mutter ein Schreiben vom Finanzamt Neubrandenburg (Deutschland)bekommen, dass Sie alle Erben bekanntgeben muss. Bei Nachfrage wieso, wurde Ihr gesagt das die Erben die steuerliche Pflicht des Verstorbenen zu erfüllen haben. Das bedeutet das der Erbe die Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2005 - 2010 beim Finanzamt Neubrandenburg einzureichen hat.

Meine Mutter will das nicht machen, bzw. gibt es keine Unterlagen mehr von meinem Vater.

Nun meine Frage. Ist Sie verplichtet die Erben bekannzugeben? Bzw. muss die Einkommensteuererklärung gemacht werden. Oder kann sie das alles ablehnen?

Vielen Dank für eure Hilfe

MFG

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 03.05.2011 15:00
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung bei Totesfall

Ich kenne keine Möglichkeit sich dieser Verpflichtung zu entziehen.

Verfasst von: Sandra am 09.05.2011 13:51
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung bei Totesfall

Die einzige Möglichkeit wäre vielleicht noch, wenn sie das Erbe nicht antritt. Möchte sie dies hingegen, muss sie auch für die Steuern aufkommen. Ich würde eventuell einen Steuerberater zu Rate ziehen, ob sich in Deutschland überhaupt eine Steuerbelastung ergibt, da die Pension ja nur sehr nieder ist.

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