Sehr geehrte Damen und Herren,
mein verstorbener Vater (März 2011) bezog mehrere Jahre aus Deutschlang eine Pension (~€80,- /Monat). Er war mal bei einer Deutschen Firma beschäftigt.
Nun hat meine Mutter ein Schreiben vom Finanzamt Neubrandenburg (Deutschland)bekommen, dass Sie alle Erben bekanntgeben muss. Bei Nachfrage wieso, wurde Ihr gesagt das die Erben die steuerliche Pflicht des Verstorbenen zu erfüllen haben. Das bedeutet das der Erbe die Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2005 - 2010 beim Finanzamt Neubrandenburg einzureichen hat.
Meine Mutter will das nicht machen, bzw. gibt es keine Unterlagen mehr von meinem Vater.
Nun meine Frage. Ist Sie verplichtet die Erben bekannzugeben? Bzw. muss die Einkommensteuererklärung gemacht werden. Oder kann sie das alles ablehnen?
Vielen Dank für eure Hilfe
MFG |