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Verfasst von: Hannes am 17.07.2011 02:32
 


THEMA:  geringfügig & zuverdienst

Hallo,

ich bin Student und war im Kalenderjahr 2010 geringfügig beschäftig. Daraus habe ich Einkünfte von 2100 Euro bezogen. Zusätzlich habe ich auf Honorarnotenbasis Lernbetreuung angeboten und daraus insgesamt 3508 Euro bekommen.

Muss ich den zusätzlichen selbstständigen Verdienst in meiner Arbeitnehmerveranlagung (oder sonst irgendwo) angeben? Und welche Abgaben muss ich eventuell nachzahlen? Ich benötige einen Bescheid, dass mein Gesamtverdienst mehr als 5128,36€ betrug (was ja der Fall war) um im nächsten Semster einen Antrag auf Erlass der Studiengebühren stellen zu können.

Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Hannes

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.07.2011 23:33
 


THEMA:  geringfügig & zuverdienst

Sie müssen eine Einkommensteuererklärung (E1) abgeben.In dieser müssen Sie Ihre ganzes Einkommen anführen,damit Sie den richtigen Bescheid für die Studiengbührenbefreiung erhalten.

 

Verfasst von: Hannes am 18.07.2011 01:23
 


THEMA:  geringfügig & zuverdienst

Vielen Dank für die rasche Antwort. Darf ich mich dazu noch mit einer Frage an Sie wenden?

Was gebe ich da in meinem Fall (Nachhilfeunterricht) beim Punkt "Gewinnermittlungsart" an?
Und fällt die Angabe des Betrages dann unter "Erträge/Betriebseinnahmen ohne solche, die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind" (9040)

Besten Dank und guten Start in die Woche
HM

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