Hallo,
ich bin Student und war im Kalenderjahr 2010 geringfügig beschäftig. Daraus habe ich Einkünfte von 2100 Euro bezogen. Zusätzlich habe ich auf Honorarnotenbasis Lernbetreuung angeboten und daraus insgesamt 3508 Euro bekommen.
Muss ich den zusätzlichen selbstständigen Verdienst in meiner Arbeitnehmerveranlagung (oder sonst irgendwo) angeben? Und welche Abgaben muss ich eventuell nachzahlen? Ich benötige einen Bescheid, dass mein Gesamtverdienst mehr als 5128,36€ betrug (was ja der Fall war) um im nächsten Semster einen Antrag auf Erlass der Studiengebühren stellen zu können.
Vielen Dank für Ihre Hilfe, Hannes |