Guten Tag! Ich habe 2 Gewerbescheine, beide für den Kleinstunternehmer, nehme mit beiden also nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze ein (wenn überhaupt). Ich habe mir überlegt, zusätzlich ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis einzugehen und habe noch eine Frage zur Sozialversicherung. Als Kleinstunternehmer bin ich von der Kranken- und Pensionsversicherung ausgenommen (dies läuft noch über AMS, wo ich gemeldet war/bin), wäre es möglich, mich bei geringfügiger Beschäftigung bei meinem Ehemann mitversichern zu lassen? Gilt das Mitversichern dann automatisch für beide Beschäftigungen oder spielt dies keine Rolle?
Vielen Dank! Si |