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Verfasst von: SI am 19.07.2011 13:24
 


THEMA:  Kleinstunternehmer und geringfügige Beschäftigung

Guten Tag!
Ich habe 2 Gewerbescheine, beide für den Kleinstunternehmer, nehme mit beiden also nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze ein (wenn überhaupt).
Ich habe mir überlegt, zusätzlich ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis einzugehen und habe noch eine Frage zur Sozialversicherung. Als Kleinstunternehmer bin ich von der Kranken- und Pensionsversicherung ausgenommen (dies läuft noch über AMS, wo ich gemeldet war/bin), wäre es möglich, mich bei geringfügiger Beschäftigung bei meinem Ehemann mitversichern zu lassen? Gilt das Mitversichern dann automatisch für beide Beschäftigungen oder spielt dies keine Rolle?

Vielen Dank!
Si

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 20.07.2011 11:20
 


THEMA:  Kleinstunternehmer und geringfügige Beschäftigung

Sobald Sie keine gesetzliche Krankenversicherung haben,können Sie bei Ihrem Ehemann mitversichert sein.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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