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Verfasst von: Mike am 19.07.2011 14:56
 


THEMA:  Frist versäumt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Steuerausgleich über Finanzonline gemacht und keine Rückmeldung erhalten. Daher habe ich am FA angerufen und nachgefragt. Es wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Mitteilung über Finanzonline erhalten habe und aufgefordert wurde, innerhalb einer Frist, Belege nachzureichen. Natürlich wusste ich nicht, dass man über das Portal informiert wird. Deswegen ist nun die Frist verstrichen und nach Auskunft des FA bekomm ich nun keine Rückerstattung, was ich ziemlich daneben finde. Ich weiß natürlich, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Meine Frage nun: Kann man hier in irgendeiner Form noch etwas machen?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

 

MIKE

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 20.07.2011 11:26
 


THEMA:  Frist versäumt

Ja, Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Verfasst von: Hugo-81 am 14.08.2011 20:02
 


THEMA:  Frist versäumt

Ich würde da einen Antrag auf Aufhebung (§ 299 Abs. 1 BAO) empfehlen, der ist verschuldensunabhängig und kann innerhalb eines Jahres gestellt werden

(§ 302 Abs. 2 BAO).

Der Ermessensspielraum der Behörde ist gering, wenn die Differenz nicht vernachlässigbar ist, sollte das durchgehen.

Ein Antrag auf Wiedereinsetzung wird meistens abgewiesen. Für die Wiederaufnahme sind neue Tatsachen oder Beweismittel erforderlich, auch darf kein grobes Verschulden vorliegen.

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