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Verfasst von: Markus H. am 20.07.2011 12:46
 


THEMA:  Softwarekauf in Drittland

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin auf der Suche nach einer Antwort auf folgende Frage, konnte diese aber nach umfangreicher Recherche trotzdem nicht finden:

Ich habe um 1300 USD in den USA eine Software per Kreditkarte gekauft. Ich frage mich nun, wie ich diesen Kauf verbuchen muss.
a) Software wurde heruntergeladen, daher ist keine Einfuhrumsatzsteuer fällig (?)
b) Software kommt ins Anlagevermögen (0120) und wird mittels AfA abgeschrieben (3 Jahre?)
c) Rechne ich die 1300 USD mit dem aktuellen Kurs in EUR und verbuche diesen Betrag dann so?

Ist sonst noch etwas bei einem Kauf (v.a. Software) aus einem Drittland zu beachten?

Vielen Dank für die Informationen!

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 24.07.2011 12:09
 


THEMA:  Softwarekauf in Drittland

Lieber Herr Markus,

Sie verbuchen die Software ins Anlagevermögen und schreiben diese auf die Nutzungsdauer ab. Umrechnung ist mit dem Tageskurs vor zu  nehmen, Sie können aber auch mit dem Zoll-Referenz-Kurs arbeiten.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

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