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Verfasst von: Peter am 20.07.2011 15:59
 


THEMA:  Vermietung von Wohnungen Liebhaberei

Guten Tag,

ich habe eine Frage bez. Liebhaberei

Ich bin gerade am Überlegen eine Immobilie zu kaufen, die einerseits aus einem Wohnhaus mit 2 Wohnungen, andererseits aus einem Gewerbegebäude (Halle/Werkstatt) und 2 Wohnungen besteht.
Ich will selbst in eine dieser Wohnungen einziehen, die anderen 3 an Freunde bzw. Bekannte vermieten.

Finanziert werden soll das Ganze zum größten Teil aus Fremdkapital.

Die Kreditrate ist so berechnet, dass sie von den Mieteinnahmen gedeckt werde kann, jedoch kein großer Überschuss für mich bleibt.
Ich habe eine fixe Anstellung und bin nicht auf die Einnahmen angewiesen (um damit mein privates Leben zu finanzieren).
als Beispiel (mit Hausnummern) würde ich jeden Monat €3.500 Mieteinnahmen erhalten und hätte eine Kreditrate von €3.250
Die €250 würden auf ein Konto/Sparbuch kommen, um etwaige Reparaturen durchführen zu können.

Ein Teil dieser Mieteinnahmen kommt von mir selber - wobei das rechtlich gesehen ja keine Miete ist.

Die Mieteinnahmen von den anderen Parteien wären somit geringer als die Kreditrate, die ich monatlich zurückzahlen will.

Fallt dies dann unter Liebhaberei oder muss für die Mieteinnahmen Einkommenssteuer bezahlt werden?

Vielen Dank für die Antwort(en)

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.07.2011 13:26
 


THEMA:  Vermietung von Wohnungen Liebhaberei

Das kann man nicht so einfach sagen.

Die Kreditraten sind ja nicht abzugsfähig.

Man muß eine Prognoserechnung erstellen.

Dazu bieten wir gerne unsere Dienste an:

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Peter am 21.07.2011 14:41
 


THEMA:  Vermietung von Wohnungen Liebhaberei

danke für Ihre schnelle Antwort.

Wenn ich das Ganze richtig verstehe heißt das, dass das Finanzamt jederzeit nachprüfen kann, ob es sich um Liebhaberei handelt oder nicht.

Also es kann zB erst nach 5 Jahren kommen und sagen, es ist keine Liebhaberei - dann muss ich die ganzen Steuern nachzahlen.

Oder es sagt, es ist Liebhaberei, kommt aber 7 Jahre später und prüft das Ganze noch einmal.

Hab ich das so richtig verstanden?

Wie erstelle ich eine Prognoserechnung?
Ist das eine einfache Einnahmen/Ausgabenrechnung?
Also auf der einen Seite die Mieteinnahmen, auf der anderen die Kreditraten als Ausgaben?

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 24.07.2011 12:21
 


THEMA:  Vermietung von Wohnungen Liebhaberei

Lieber Herr Peter,

In der Prognoserechnung wird für 20 bis 23 Jahre (je nach Gegebenheit) zu erstellen. Darin werden die voraussichltichen Einnahmen den voraussichtlichen Kosten gegenübergestellt (inkl. vermuteten Instandhaltungskosten etc.). Wenn die Prognoserechnung über diesen Zeitraum einen voraussichtlichen Überschuss ergibt und korrekt erstellt wurde, dann wird das Finanzamt endgültige Bescheide erlassen. Wenn Sie dann nicht "mutwillig" außerhalb von finanziellen Zwangslagen die Vermietung aufgeben, es ergibt sich aber nach den 20 Jahren kein Gesamtgewinn, dann wird das Finanzamt NICHT rückwirkend ändern.

Allerdings ist Voraussetzung, dass die Prognoserechnung sorgfältig und plausibel erarbeitet wurde.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

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