Ich werde für das Jahr 2010 SV-Beiträge nachzuzahlen haben (geringfügige Besch.neben Haupttätigkeit + Mitversicherung meines Mannes) .
Ziehe ich diese SV-Nachforderungen von 2010 dann bei der Einkommenssteuererklärung für 2011 von meinem Bruttolohn ab? (Rückwirkend kann ich sie ja nicht in die Einkommenssteuererklärung von 2010 reinnehmen...) |