Liebe Frau Irina,
Ich bin nicht ganz sicher, welchen Teil des Glücksspielautomaten Sie meinen:
- die Einnahmen aus der Vermietung eines Glückspielautomaten ist in Österreich steuerpflichtig, wenn die Aufstellung in Österreich erfolgt, da dies dann als Betriebsstätte gilt
- die GEwinne als Betreiber des Glückspielautomaten sind auch steuerpflichtig, in Österreich, da eben dieser Automat selbst auch eine Betriebsstätte begründet, ebenso fällt Vergnügungssteuer an
- wenn Sie als Privatperson gewinnen dann ist das steuerfrei, da es sich um keine berufliche selbständige Tätigkeit handelt
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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