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Verfasst von: Claudia M. am 23.07.2011 14:10
 


THEMA:  Studiengebühren als Betriebsausgabe?

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich hoffe mir kann kurz jemand weiterhelfen.

Derzeit bin ich noch in Karenz und nebenberuflich selbstständig. Ab Jänner werde ich wieder für 10 Std. in meinen alten Betrieb zurückkehren und weiterhin auch nebenberuflich selbständig bleiben, allerdings unter jeder Steuergrenze bleiben.

Nun werde ich im Winter ein Studium an der Fernuni Hagen für Wirtschaftswissenschaft beginnen und wollte daher kurz fragen, ob ich die Studiengebühren als Betriebsausgaben ansetzen kann? Ich bin gelernte Bürokauffrau und mein Gewerbe ist ein Adressen- und Schreibbüro hat also mit meiner Arbeit zu tun und wäre eine Weiterbildung im Beruf.

 

Vielen Dank.

mfg

Claudia M.

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 24.07.2011 12:35
 


THEMA:  Studiengebühren als Betriebsausgabe?

Liebe Frau Claudia M.,

Aus- und Weiterbildungskosten können steuerlich berücksichtigt werden. Wenn Sie aber - wie Sie oben schreiben - unterhalb der steuerlichen Grenze sind, dann ist dies ohne weiteren Belang, da Sie ja keine Steuer zurückbekommen können.

Wenn Sie aus der Selbständigkeit die Kosten für die Uni als Aufwand geltend machen wollen, dann muss ein Zusammenhang mit Ihrem Betrieb bzw. mit Ihrer Betirebsentwicklung gegeben sein. Wenn dann über die Selbständigkeit UND das Dienstverhältnis ein Verlust entstehen würde, dann könnte man diesen auf das nächste Jahr vortragen.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

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