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Verfasst von: Martin T am 25.07.2011 01:18
 


THEMA:  Auslandsimmobilien

Ich bin in Österreich normaler Angestellter und plane ev auf Kapverden eine Immobilie zu kaufen. Diese wird grundsätzlich über eine Hotelkette vermietet, welche dafür einen gewissen Betrag der Mieteinanahmen behält und sich dafür auch um Zimmerreinigung usw. kümmert.
Man kann also grundsätzlich sagen: Mieteinnahmen brutto bekommt die Hotelkette, nach Abzug von Hotel-Anteil, Reinigung, Instandhaltung, usw. wird am Jahresende ein Netto-Betrag an den Besitzer des Apartments überwiesen.

Die Steuern auf Kapverden unterliegen grundsätzlich einer Flat von 20% - dh mein Netto-Betrag (Jahresumsatz abzüglich Kosten wie erwähnt) wird in Kapverden versteuert.

1. Gibt es zwischen Kapverden und Österreich ein DBA?
2. Wenn in Kapverden schon versteuert wurde, muss ich als Österreicher in Österreich dann von den Kapverden-Einnahmen noch mal etwas versteuern?
3. Da ich 1x im Jahr vor Ort einige Erledigungen habe (so etwas ähnliches wie ESt-Erklärung machen, Apartment überprüfen, usw.) können diese Reisekosten dann zu 100% zB von den Netto-Einnahmen abgezogen werden, bevor sie in Kapverden mit den erwähnten 20% Flat versteuert werden?
4. Wenn der Kauf teilweise fremdfinanziert wird, kann man die monatlichen österr. Kreditkosten dann auch steuerlich geltend machen (bzw. ebenfalls von den Netto-Einnahmen abziehen, bevor sie in Kapverden mit den 20% Flat versteuert werden)?
5. Wenn man das Apartment nicht als "Privatperson" sondern als eine "Firma" kauft (Firmengründungen werden in Kapverden gefördert, in dem man die ersten Jahre fast keine Steuern zahlt), also die ersten 5 Jahre zwar in Kapverden versteuert, aber eben fast keine Steuern zahlen muss, wie verh#lt sich dass sinngemäßt mit den Fragen 1 und 2?

Ich möchte ausdrücklich erwähnen, dass ich keine halb-legalen Schlupflöcher wie Offshore-Postkastenfirmen gründen möchte, sondern eben wissen möchte, wie man auf vollkommen legale Weise den größten Nutzen im Sinne der Versteuerung hat (ich hoffe ja nicht, dass ich das in Kapverden versteuerte Geld dann in Österreich nochmals voll versteuern muss). 

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 26.07.2011 07:21
 


THEMA:  Auslandsimmobilien

Lieber Herr Martin,

Da meiner Erfahrung nach die Fragen zu DBA Kapverde nicht auf der Tagesordnung stehen, denke ich, dass Ihre Fragen deutlich den Rahmen dieses Forums sprengen, und erlaube mir daher von einer Beantwortung ab zu sehen.

Da hier sicherlich auch fachliche Recherchearbeit zu leisten ist, gehe ich davon aus, dass diese Fragen auch in einem Erstgespräch nicht beantwortbar sein werden. Somit wäre hier auf jedenfall ein Berater zu beauftragen, der diese Ausarbeitungen für Sie vornehmen kann.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 26.07.2011 12:50
 


THEMA:  Auslandsimmobilien

Wir bieten diesbezüglich gerne kostenpflichtige Beratung an.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Martin T am 28.07.2011 22:26
 


THEMA:  Auslandsimmobilien

Danke für die Info, bevor ich hier Kosten (eben auch in Form einer Beratung) auf mich nehme, wäre eben interessant, ob sich das überhaupt auszahlt.
Also bevor man konkreter wird, wäre zumindest mal interessant wie es mit DBA und wenn man in Cape Verde schon versteurt, mit einer weiteren (zusätlichen?) in Österreich rechnen muss.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

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