Liebe Frau Mika,
Sie müssen mit ca. 36,5 % Steuer rechnen. Zusätzlich müssen Sie die Tätigkeit aber auch als "neuer Selbständiger" bei der SVA melden und dort einen Antrag auf Befreiung wegen Geringfügigkeit stellen, zahlen dann monatlich ca. EUR 8,-- für Unfallversicherung.
Sie können aber non der Nachhilfetätigkeit auch noch die damit zusammen hängenden Ausgaben abziehen.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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