Hallo, ich frage mich ob ich unter meinen Voraussetzungen für 6 Monate doppelte Haushaltsführung geltend machen könnte.
Ich miete aus beruflichen Gründen eine eigene Wohnung 200 km weg von meinem Hauptwohnsitz, Meinen Hauptwohnsitz teile ich mit meiner Mutter und Schwester, 1/4 das Hauses gehört dabei grundbücherlich auch mir und übernehme ich auch intern 1/4 der Kosten (offiziell zahlt die aber meine Mutter). Am Hauptwohnsitz haben wir nicht 2 eigene Wohneinheiten (zwar getrennte Bäder aber keinen eigenen Eingang, Küche etc) sondern eben nur ein EInfamilienhaus. Kann ich trotzdem doppelte Haushaltsführung geltend machen weil mir das Haus zum Teil gehört, ich dort meinen Hauptwohnsitz habe und ich (mein) 1/4 der Kosten intern trage?
vielen Dank für die Hilfe!
Claudia |