?Ich bin gerade in der Gründungsphase(E-Commerce) und würde gerne in dem ersten Jahr (wenn es Sinn macht) von der Umsatzsteuerbefreiung als KU gebrauch machen, da meine Kunden zum großteil Private sind.
Auf der WKO seite wird einem zum verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung geraten, wenn man u.a "hohe" Vorsteuern erwartet oder gehabt hat.
Was versteht man denn unter "Hohe Vorsteuern" KONKRET? Ab welchen Betrag beginnt es sicht zu lohnen?
Angenommen ich wechsle nach dem ersten Jahr vom Kleinunternehmer mit -unechter- Umsatzsteuerbefreiung zur Regelbesteuerung, die mich zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Kann in diesem Fall die bezahlte Umsatzsteuer meines Anlagevermögens (der Betriebsaustattung EDV, KFZ) mittels Vorsteuerberichtigung etc zurückfordern? Und wenn ja, wie weit zurückwirkend und in welcher höhe?
Muss ich die damals nicht verrechnete Umsatzsteuer meiner Verkäufe nachträglich für diesen Zeitraum als Umsatzsteuerbefreiter an den Fiskus abliefern?
Vielen Dank
Jmin |