ich hatte im Jahr 2010 Einnahmen durch die Vermietung einer Privatwohnung. Normalerweise ist ja die Privatvermietung nicht der USt. unterworfen. Ich bin allerdings auch noch als IT-Dienstleister selbstständig (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) und im Rahmen dieser Tätigkeit Regelbesteuert (ich muss also USt. abführen und kann VSt. gegenrechnen).
Prinzipiell hatte ich mich schon mal beim Finanzamt erkundigt und die Auskunft war, dass ich die Mieteinnahmen nicht der USt unterwerfen muss (also auch keine Einheben darf). Im Rahmen der Steuerprüfung meint die Sachbearbeiterin, dass ich doch USt. abführen muss (die ich ja nicht eingehoben habe – also von der Miete abziehen muss).
Kann mir hier bitte irgendwer helfen? Mir kommt die Sache etwas komisch vor? Die Vermietung der Wohnung hat ja überhaupt nichts mit dem Gewerbebetrieb zu tun. Die Wohnung ist auch nicht im Vermögen des Gewerbebetriebes? |