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Verfasst von: Michael am 27.07.2011 10:21
 


THEMA:  USt bei Privatvermietung

ich hatte im Jahr 2010 Einnahmen durch die Vermietung einer
Privatwohnung. Normalerweise ist ja die Privatvermietung nicht der USt.
unterworfen. Ich bin allerdings auch noch als IT-Dienstleister selbstständig
(Einkünfte aus Gewerbebetrieb) und im Rahmen dieser Tätigkeit Regelbesteuert
(ich muss also USt. abführen und kann VSt. gegenrechnen).

Prinzipiell hatte ich mich schon mal beim Finanzamt
erkundigt und die Auskunft war, dass ich die Mieteinnahmen nicht der USt
unterwerfen muss (also auch keine Einheben darf). Im Rahmen der Steuerprüfung
meint die Sachbearbeiterin, dass ich doch USt. abführen muss (die ich ja nicht
eingehoben habe – also von der Miete abziehen muss).

Kann mir hier bitte irgendwer helfen? Mir kommt die Sache
etwas komisch vor? Die Vermietung der Wohnung hat ja überhaupt nichts mit dem
Gewerbebetrieb zu tun. Die Wohnung ist auch nicht im Vermögen des
Gewerbebetriebes?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 27.07.2011 12:26
 


THEMA:  USt bei Privatvermietung

Umsatzsteuerlich gelten Sie als 1 Unternehmer:d.h.die Regelbesteurung gilt für alle Ihre Tätigkeiten.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Michael am 28.07.2011 16:11
 


THEMA:  USt bei Privatvermietung
Verfasst von: Michael am 28.07.2011 16:12
 


THEMA:  USt bei Privatvermietung
Ich habe das Gewerbe seit 1.1.2011 ruhend gemeldet. Gibt es eine Möglichkeit noch nachträglich aus der Regelbesteuerung für 2011 herauszkommen (die 5 Jahresfrist wäre eigentlich abgelaufen). Ich würde den Betrieb auch völlig auflösen, wenn ich mir dadurch die Abführung der USt. erspare.
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 28.07.2011 19:02
 


THEMA:  USt bei Privatvermietung

Meiner Meinung nach ist es zu spät.

Aber geben Sie auf alle Fälle den Widerruf der Regelbst. bekannt,damit er zumindest ab 2012 gilt.

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