Verfasst von:
Corinna am
30.07.2011 09:25
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THEMA: Vermietung & Verpachtung |
Ich habe zwei Fragen bzgl. V+V. 1. In meinem Fall möchte mein Vater eine Wohnung vermieten, da er die 30.000 Euro Grenze mit Sicherheit nicht übersteigen wird und daher nicht UTS-pflichtig ist, gäbe es ja die Möglichkeit des Regelbesteuerungantrags. Wie lange ist man bei der V+V dann an diesen Antrag gebunden bzw. nach wie viel Jahren kann man wieder umoptieren, damit man keine UST mehr abführen muss? Da gerade am Anfang viele Investitionen anstehen, ist es sicher interessant, weil dann die Vorsteuern geholt werden können. 2. Mein Vater möchte die Wohnung kaufen, allerdings würden die Mieteinnahmen meiner Mutter zufließen, da sie kein Einkommen hat und dies somit steuersparender wäre. Ist dies überhaupt möglich? Oder müssen die Mieteinnahmen immer vom Wohnungsbesitzer versteuert werden? Bedanke mit bereits im Voraus für eine rasche Anwort. Liebe Grüße |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
30.07.2011 16:35
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THEMA: Vermietung & Verpachtung |
Liebe Frau Corinna,
Die Vorsteuerkorrekturen sind auf 15 Jahre nach zu holen. Allerdings wird er vermutlich die Wohnung umsatzsteuerfrei kaufen - also wären nur die Instandahltungen -setzungen von der Vorsteuer betroffen. Es wäre sicherlich interessant eine Verlgeichsrechnung auf zu stellen, ob da die Option zur Umsatzsteuer lohnt.
Ihre Mutter kann nicht vermieten, was sie nicht inne hat. Sie könnte die Wohnung als Hauptmiete von Ihrem Vater anmieten und dann als Untermiete vermieten. Das wäre aber sehr grenzwertig, wenn dies rein aus steuerlichen Aspekten so geschieht. Deutlich besser wäre es, wenn dann auch der Ankauf über Ihre Mutter läuft, wenn dies schon so als Aufteilung angedacht ist. Letztlich ist die Schenkung von Geld steuerfrei und nur meldepflichtig.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at |
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Verfasst von:
Martina am
19.07.2013 12:50
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THEMA: Vermietung & Verpachtung |
Ich hätte eine Frage bezüglich der Veräußerung einer Immobilie von einem Freund. Gekauft wurde die Eigentumswohnung im Jahr 2005 um 300.000 + 20 UST - die Wohnung 11/2012 verkauft 270.000 + 54 UST - bis 2012 war er auch in der Steuerpflicht - seit 2013 aber Kleinunternehmer, muss er jetzt die VST berichtigen??? Haben sich die Verhältnisse für Ihn verändert??? und wann muss die Umsatzsteuer iHv 54.000 abgeführt werden???? Bitte um Hilfe - vielen DAnk
Liebe Grüße |
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