Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erbringe als Unternehmer Dienstleistungen im IT-Bereich und studiere Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und Rechtswissenschaften.
Kann ich daher meine Studienliteratur in die Buchhaltung einbringen? Ebenso das Semesterticket?
Ist hierbei ein Privatanteil zu berücksichtigen?
Vielen Dank! |