Guten Tag
Ich bin beim Finanzamt als Medienkünstler gemeldet.
Bin ich mit dieser Berufsbezeichnung in meinem Tätigkeitsfeld eingeschränkt ?
Kann ich z.b. PC-Reparaturen oder PC-Wartung in der Rechnung so bezeichnen.
Vielen Dank & MFG
Spiessberger
Eher nicht, dazu brauchen Sie einen Gewerbeschein.
Als Künstler schaffen Sie Kunstwerke.