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Verfasst von: M. Leitner am 06.08.2011 11:36
 


THEMA:  Teilzeitjob und Werkvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren!

Da ich demnächst mit einem Studium beginne, werde ich nebenbei einen Teilzeitjob annehmen (20 Std. € 6,50 Stundenlohn) und nebenbei Zeitungen ausliefern (Werkvertrag), dabei würde ich € 700,- bekommen.

Meine Frage lautet nun, bin ich über der Einkommenssteuergrenze bzw. wie sieht es mit der Sozialversicherungsgrenze aus? Erwartet mich eine Rückzahlung?

Kann ich am Ende des Jahres für den Teilzeitjob trotzdem eine Arbeitnehmerveranlagung ausfüllen oder nur eine Einkommenssteuererklärung? Bzw. bekomme ich bei einer Steuererklärung Geld zurück?

Danke für Ihre Bemühungen im Voraus!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 09.08.2011 23:41
 


THEMA:  Teilzeitjob und Werkvertrag

Wenn Sie jährlich mehr als insgesamt 11.000,-- verdienen,müssen Sie Einkommensteuer zahlen.

Wenn Sie neben einem Job mehr als 4.488,-- im Werkvertrag verdienen müssen Sie auch Sozialvers. zahlen.

Wenn Sie unter 730,--jährlich im Werkvertrag verdienen, können Sie weiter eine Arbeinehmerveranlagung machen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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