ich hatte früher eine gmbh (2010 bis 09). ab 10/10 ist diese in einzelunternehmen umgewandelt worden.
ich hätte noch deutsche vorsteuern in summe von 650 eur von der alten firma noch die zu erstatten wären.
muss ich diese ersattung noch unter der alten steuernummer beantragen oder schon unter der neuen?
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