Liebe Frau Niki,
Wenn Sie auf Honorarnote arbeiten, dann stellt sich die Frage ob das Honorar als "freier" Dienstnehmer ist oder als "Gewerbetreibende". Denn das hat deutliche Auswirkungen auf die Sozialversicherung.
Wenn sie als "freie" Dienstnehmerin beschäftigt sind, dann ist SV nach zu zahlen, wenn Sie als Selbständige auch für die SVA gelten dann können Sie dort einen Antrag auf Befreiung wegen Geringfügigkeit stellen und es fall nur monatlich EUR 8,-- an.
Wenn Sie so oder so Honorar stellen müssen Sie jedenfalls eine Einnahmen-ausgabenrechnung erstellen und am Jahresende eine Einkommensteuer-Erkärung beim Finanzamt abgeben. Bei Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie die Selbständigkeit jedenfalls bereits beim Finanzamt anmelden und - wenn nicht freiner Dienstnehmer - dann auch bei der SVA.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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