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Verfasst von: niki am 07.08.2011 22:24
 


THEMA:  Teilzeit und Geringfügig

Hallo,

ich bin in einer Firma 20 Std. beschäftigt (850 EUR) und fange bei einer anderen geringfügig (300 EUR) an zu arbeiten, wobei ich bei der zweiten Firma den Rest (zwischen 300-400EUR)auf Honorarnoten ausbezahlt bekomme.

Nun meine frage: Muss ich irgendetwas selbst versteuern? Wenn ja was und wie viel, und wann muss ich das beim Finanzamt zahlen? Muss ich mich über etwas selbst kümmern oder wird mir das ganz einfach vom Gehalt abgezogen und ich bekomme den Netto-Betrag überwiesen?

Vielen Dank für Ihre antwort

LG

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 14.08.2011 16:24
 


THEMA:  Teilzeit und Geringfügig

Liebe Frau Niki,

Wenn Sie auf Honorarnote arbeiten, dann stellt sich die Frage ob das Honorar als "freier" Dienstnehmer ist oder als "Gewerbetreibende". Denn das hat deutliche Auswirkungen auf die Sozialversicherung.

Wenn sie als "freie" Dienstnehmerin beschäftigt sind, dann ist SV nach zu zahlen, wenn Sie als Selbständige auch für die SVA gelten dann können Sie dort einen Antrag auf Befreiung wegen Geringfügigkeit stellen und es fall nur monatlich EUR 8,-- an.

Wenn Sie so oder so Honorar stellen müssen Sie jedenfalls eine Einnahmen-ausgabenrechnung erstellen und am Jahresende eine Einkommensteuer-Erkärung beim Finanzamt abgeben. Bei Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie die Selbständigkeit jedenfalls bereits beim Finanzamt anmelden und - wenn nicht freiner Dienstnehmer - dann auch bei der SVA.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

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