du musst vom zweiten gehalt die sozialversicherungsabgaben an die gkk abgeben (achtung, die verlangen das erst am ende vom darauffolgenden jahr)
für die arbeitslosenversicherung gibt es staffelungen, kann sein, dass du da auch was nachzahlen musst.
wenn du über einen bestimmten betrag netto im ganzen jahr drüber kommst, ich glaube es sind 11.000 euro (bitte um korrektur falls der betrag nicht stimmt), dann musst du lohnsteuer nachzahlen. |