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Verfasst von: niki am 07.08.2011 22:24
 


THEMA:  Teilzeit und Geringfügig

Hallo,

ich bin in einer Firma 20 Std. beschäftigt (850 EUR) und fange bei einer anderen geringfügig (300 EUR) an zu arbeiten, wobei ich bei der zweiten Firma den Rest (zwischen 300-400EUR)auf Honorarnoten ausbezahlt bekomme.

Nun meine frage: Muss ich irgendetwas selbst versteuern? Wenn ja was und wie viel, und wann muss ich das beim Finanzamt zahlen? Muss ich mich über etwas selbst kümmern oder wird mir das ganz einfach vom Gehalt abgezogen und ich bekomme den Netto-Betrag überwiesen?

Vielen Dank für Ihre antwort

LG

Verfasst von: anna am 08.08.2011 14:29
 


THEMA:  Teilzeit und Geringfügig

du musst vom zweiten gehalt die sozialversicherungsabgaben an die gkk abgeben (achtung, die verlangen das erst am ende vom darauffolgenden jahr)

für die arbeitslosenversicherung gibt es staffelungen, kann sein, dass du da auch was nachzahlen musst.

wenn du über einen bestimmten betrag netto im ganzen jahr drüber kommst, ich glaube es sind 11.000 euro (bitte um korrektur falls der betrag nicht stimmt), dann musst du lohnsteuer nachzahlen.

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