Liebe Frau Anna,
Das 13. Gehalt wird nicht mit der laufenden Steuer versteuert sondern davon getrennt mit 6 % und hat überdies einen eigenen Freibetrag.
das 13. und 14. gEhalt unterliegt auch in der Sozialversicherung einer eigenen Berechnung und ebenfalls der Versicherungspflicht.
Als freier Mitarbeiter erhalten Sie aber KEINE Sonderzahlungen, da bedeutet - KEIN 13. und KEIN 14. Gehalt. Wenn Sie neben der Angestelltentätigkeit noch eine Selbständigkeit (auch als freier Dienstnehmer) haben, dann haben Sie nur einen Freibetrag von EUR 730,-- und darüber müssen Sie bereits Meldung und Erklärung an das Finanzamt abgeben!
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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