Guten Tag! Wenn ein Unternehmer anlässlich des Überschreitens der BF-Grenzen auf die 5-Ermittlung übergeht kann er ja ertragsteuerlich - über ErgBil - neutral aufwerten. Wie schaut`s aber dabei urlich aus? Ich meine, da er url erstmals eine EB darstellt, dass er unternehmensrechtlich gem. 202 UGB seine Aktiva und Passiva (neu) zu bewerten hat. Dabei kann es sein, dass er Grund und Boden url über den stl. (hist) AK ansetzt. Dadurch ergibt sich ein Auseinanderklaffen zwischen Steuer- und Unternehmensbilanz - aber das haben wir ja öfter und führen entsprechen eine MWR. Gibt`s noch andere Vertreter (inkl. Fundstelle) dieser Theorie?? Würde mich über ein paar Meinungen freuen. FG Erich |