Liebes Steuerberater Forum,
Ich hätte 2 Fragen zu einem privaten, nicht kommerziellen Internetportal, wo u.a. ausgewählte Hotels kostenlos präsentiert werden:
1) Für die Aufnahme des Hotels in das Portal wird eine Recherche vor Ort im Hotel gemacht. Der Aufenthalt wird in der Regel vom Hotel gestellt; allerdings muss ich selbst die Fahrtkosten tragen. Wäre es möglich, auch als privater Betreiber, diese Fahrtkosten (amtliches Kilometergeld) an das Hotel zu verrechnen (Kostenersatz)? Ich verdiene dadurch ja nichts; sondern es ist ein reiner Kostenersatz... Könnte ich dafür auch eine Rechnung/Beleg ausstellen, ohne das ich dadurch in steuerliche und gewerbliche Probleme gerate?
1) Wenn ich ein Internetportal privat betreibe - und keine Gewinnabsicht habe, kann ich ja keine Kosten (Serverkosten, Kosten für Recherche, Fahrtkosten, etc.) geltend machen --> da Liebhaberei - korrekt? Das ginge nur wenn ich ein Gewerbe anmelde; dann könnte ich alle Kosten im Rahmen einer Einkommenssteuer-Erklärung absetzen. Gibts hierfür eine Grenze? Denn es könnte ja sein, wenn ich alles korrekt bemesse (Kilometergelder, Serverkosten, etc.) dass hier in den ersten Jahren u.a. auch 3.000 Euro pro Jahr an "Verlust" zum Tragen kommen; ginge das überhaupt (ist das glaubhaft)?
Besten Dank für die Infos.
lg Bernhard |