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Verfasst von: Bernhard am 09.08.2011 16:02
 


THEMA:  Privates Internetportal - Kostenersatz

Liebes Steuerberater Forum,

Ich hätte 2 Fragen zu einem privaten, nicht kommerziellen Internetportal, wo u.a. ausgewählte Hotels kostenlos präsentiert werden:

1) Für die Aufnahme des Hotels in das Portal wird eine Recherche vor Ort im Hotel gemacht. Der Aufenthalt wird in der Regel vom Hotel gestellt; allerdings muss ich selbst die Fahrtkosten tragen. Wäre es möglich, auch als privater Betreiber, diese Fahrtkosten (amtliches Kilometergeld) an das Hotel zu verrechnen (Kostenersatz)? Ich verdiene dadurch ja nichts; sondern es ist ein reiner Kostenersatz... Könnte ich dafür auch eine Rechnung/Beleg ausstellen, ohne das ich dadurch in steuerliche und gewerbliche Probleme gerate?

1) Wenn ich ein Internetportal privat betreibe - und keine Gewinnabsicht habe, kann ich ja keine Kosten (Serverkosten, Kosten für Recherche, Fahrtkosten, etc.) geltend machen --> da Liebhaberei - korrekt? Das ginge nur wenn ich ein Gewerbe anmelde; dann könnte ich alle Kosten im Rahmen einer Einkommenssteuer-Erklärung absetzen. Gibts hierfür eine Grenze? Denn es könnte ja sein, wenn ich alles korrekt bemesse (Kilometergelder, Serverkosten, etc.) dass hier in den ersten Jahren u.a. auch 3.000 Euro pro Jahr an "Verlust" zum Tragen kommen; ginge das überhaupt (ist das glaubhaft)?

Besten Dank für die Infos.

lg
Bernhard

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 17.08.2011 17:45
 


THEMA:  Privates Internetportal - Kostenersatz

Lieber Herr Bernhard,

Hmm, mir scheint das doch sehr sonderbar, dass Sie aus reiner Nächstenliebe ein Internetportal für die Hotel betreiben würden .....

Grundsätzlich ist das was Sie tun jedenfalls eine gewerbliche Tätigkeit und Sie brauchen jedenfalls einen Gewerbeschein da Sie mit einer Dienstleistung - die letzten Endes ja doch etwas kostet - an die Öffentlichkeit gehen. Da es sich um keine Tätigkeit handelt, die von Vornherein unter die Liebhabereivermutung fällt, ist eine Einnahmen-Ausgabenrechnung zu führen und dem Finanzamt allenfalls zu beweisen - auch mittels längerfristiger Prognoserechnung - dass hier keine Gewinne zu erwarten sind. Fraglich bleibt dann noch immer, warum Sie das tun ... und das, vermute ich, wird sich auch das Finanzamt fragen ....

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: Bernhard am 19.08.2011 12:52
 


THEMA:  Privates Internetportal - Kostenersatz

Liebe Frau Hochweis, MBA

Danke für die ausführliche Antwort, die jedoch noch eine Frage aufwirft:

Zur Gewerbetätigkeit: Das Internetportal ist privat ausgerichtet, und nicht kommerziell (ohne jegliche Einnahmen). Das Konzept dahinter: Ich berichte auf diesem privaten Portal über von mir besuchte Hotels - eine Art Weblog. Warum ich das mache: Da ich für diese Recherche von den Hotels meist eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung gestellt bekomme, und somit für den Urlaubs-Rechercheaufenthalt nichts bezahlen muss.

Meine Frage: Braucht man dafür einen Gewerbeschein? Obwohl kein Geld eingenommen wird, und keine Gewinnorientierung vorhanden ist?

Besten Dank für Ihre Antwort.

lg

Bernhard

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