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Verfasst von: Markus am 09.08.2011 16:05
 


THEMA:  Umsatzsteuergesetz

Hallo,

 

ich habe mich als Kleinunternehmer angemeldet und dieses Formular ausgefüllt:

http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/U12.pdf

 

Ich habe also auf die Steuerbefreiung verzichtet und muss daher die Umsätze versteuern.

 

Ich bekomme jeden Monat eine Gutschrift ausbezahlt. Daher der Anbieter verkauft die Produkte inkl. Ust. Das Problem ist jetzt das:

Da ich auf die Steuerbefreiung verzichtet habe, und der Anbieter mir die Ust. nicht auzahlt, müsste ich trotzdem 20% an das Finanzamt abführen? Beispiel:

Produktpreis: 100 Euro inkl. 20% Ust.

Anbieter verkauft Produkt für mich: Mein Gewinn 80 Euro

Der Anbieter zahlt mir nur die 80 Euro mit 0% USt. aus.

 

Falls ich jetzt nochmals 20% an das Finanzamt abführen müsste würden mir nur 60 Euro übrig bleiben. Ich bin mir aber nicht ganz sicher ob ich es abführen muss, da ich auf die Steuerbefreiung verzichtet habe. Rückgängig kann man das auch nicht mehr machen (erst nach 5 jahren).

 

Danke

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 17.08.2011 17:48
 


THEMA:  Umsatzsteuergesetz

Lieber Herr Markus,

hmmm, sonderbar, warum zahlt er Ihnen denn nur EUR 80,--? Und EUR 80,--sind ja noch viel mehr abgezogen als die 20 % Umsatzsteuer, denn die wären von 80,-- ja nur 16,-- und damit wären es dann Brutto nur 96,--. Wenn aber brutto 100 sind, dann sind 80,-- ja noch weniger als der Nettobetrag.

Und warum tut er das? Er schuldet Ihnen den Betrag ja?

Und an das Finanzamt zahlen Sie als Einnahmen-Ausgabenrechner bzw. Ist-Versteuerer NUR davon Umsatzsteuer, von dem was Sie eingenommen haben. Also würden Sie von den EUR 80,-- die Umsatzsteuer ermitteln und davon ausgehen, dass EUR 80,-- eben die 120 % sind. und nur die so ermittelte Umsatzsteuer fürhen Sie dan das Finanzamt ab.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

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