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Verfasst von: Leon am 11.08.2011 12:21
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung / Sozialversicherungsbeiträge

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Statement der Arbeiterkammer "Außerdem zahlt man als Arbeitnehmer bis zu einem Jahreseinkommen von € 12.000 - das sind rund € 1.200 brutto monatlich - überhaupt keine Lohnsteuer. Liegt man unter dieser Grenze kann man bis zu 10% der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge (maximal € 110) als sogenannte Negativsteuer zurückbekommen. Bei Anspruch auf das Pendlerpauschale erhöht sich die Negativsteuer, die man zurückbekommt auf bis zu 15% der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge (maximal € 251)." Nun kurz zu meiner Situation: ich bin Student in Wien und absolviere dzt. ein 6monatiges Praktikum in Oberösterreich (habe den Hauptwohnsitz in OÖ bei den Eltern, in Wien einen Nebenwohnsitz). Ab Oktober werde ich in Wien umziehen und dort meinen Hauptwohnsitz machen. Da ich als Praktikant wenig verdiene und somit keine Lohnsteuer bezahle, meine Frage: habe ich Anspruch auf Pendlerpauschale (das Praktikum in OÖ läuft bis Dezember in Teilzeit, ich muss daher in der Woche öfters hin und her um Studium und Praktikum unter einen Hut zu bekommen)? Oder Zweitwohnsitzbeihilfe? Die Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge (bzw. die bis zu 10% davon) müssten in Ordnung gehen!? Hinzu kommt, dass ich bis vor kurzem ein Ein Personen Unternehmen geführt habe (umsatzsteuerbefreit) - was kann ich hier absetzen bzw. kann ich überhaupt etwas absetzen, da ich ja grundsätzlich keine Steuern bezahlt habe? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 17.08.2011 17:53
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung / Sozialversicherungsbeiträge

Sehr geehrter Herr Leon,

Pendlerpauschale erhalten Sie von Ihrem - dem Arbeitsort am nächsten gelegenen - Wohnsitz zum Arbeitsort, wenn dieser WEg gewisse Voraussetzungen erfüllt - eine Kombination von Zeit und km.

Von Ihrem Einpersonenunternehmen ist davon gänzlich unabhägig eine Einnahmen-Ausgabenrechnung zu erstellen und eine Einkommensteuererklärung (in der dann wieder alles zusammenläuft) zu erstellen. Was Sie an Ausgaben absetzen können ist einfach: alles, was Sie zur Erzielung der Einnahmen aufwenden mussten.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: karin am 03.11.2011 10:19
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung / Sozialversicherungsbeiträge

guten tag!

bin auf dieses thema gestoßen weil ich eben recherchiere wie ich die nachträglich geleisteten sozialversicherungsbeiträge bei der arbeitnehmerveranlagung geltend mache? finde nichts am formular, wo ich die eintragen könnte.

danke für ihre hilfe!

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