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Verfasst von: Marille am 04.05.2011 21:53
 


THEMA:  selbstständige Aufträge neben Karenz

Liebes Team!

Ich bin derzeit in Karenz und erhalte einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Nun hat sich ergeben, dass ich für ein Unternehmen Pressearbeit im geringen Ausmaß übernehme - dies ist auch mit meinem Arbeitgeber abgesprochen.

Nun würde ich gerne wissen, 1. ob und wem ich diese selbstständige Tätigkeit melden muss (Finanzamt, SVA, WKO)? und 2. welche Steuern ab welchen Grenzen anfallen. Dass ich jedenfalls unter der Zuverdienstgrenze des Kinderbetreuungsgeldes bleiben muss, ist mir klar - nachdem ich aus diesem Grund also ohnehin nicht besonders viel dazu verdienen (und verrechnen) darf, hoffe ich, dass ich auch bei den Steuern unter den relevanten Grenzen bleibe.

Besten Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 05.05.2011 12:46
 


THEMA:  selbstständige Aufträge neben Karenz

Jounalisten brauchen keinen Gewerbeschein.Vielleicht könnte man Ihre Tätigkeit dort einordnen.

Sozialversicherungsfrei ist diese Einkommen bis 4.488,-- Gewinn und steuerfrei bis 11.000,--

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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