Liebes Team!
Ich bin derzeit in Karenz und erhalte einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Nun hat sich ergeben, dass ich für ein Unternehmen Pressearbeit im geringen Ausmaß übernehme - dies ist auch mit meinem Arbeitgeber abgesprochen.
Nun würde ich gerne wissen, 1. ob und wem ich diese selbstständige Tätigkeit melden muss (Finanzamt, SVA, WKO)? und 2. welche Steuern ab welchen Grenzen anfallen. Dass ich jedenfalls unter der Zuverdienstgrenze des Kinderbetreuungsgeldes bleiben muss, ist mir klar - nachdem ich aus diesem Grund also ohnehin nicht besonders viel dazu verdienen (und verrechnen) darf, hoffe ich, dass ich auch bei den Steuern unter den relevanten Grenzen bleibe.
Besten Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße |