Liebe Frau Kartin,
wenn Sie das wiederholt machen, dann ist dies unter Einkünften aus GEwerbebetrieb auf zu nehmen. Wenn dies eine einmalige Provision (Zufallsgeschäft) ware und Sie auch keine Wiederholung anstreben, dann unter den sonstigen Einkünften.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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