Guten Tag!
Wir hatten kürzlich einen Fall in unserer Kanzlei bei dem es darum ging, dass eine österreichische GmbH an eine Firma in slowenien steuerfrei Waren verkauft hat, die keine gültige UID Nummer hatte. Leider wurde eine Überprüfung der UID Nummer dieses slowenischen Kunden verabsäumt. Nun erhielt die österreichische GmbH eine Aufforderung zur Korrektur vom österreichischen Finanzamt, da diese davon erfahren haben, dass die UID Nummer nicht gültig ist. Wir haben uns bereits mit dem slowenischen Finanzamt in Verbindung gesetzt, doch leider war es tatsächlich so, dass das slowenische Finanzamt nie eine UID Nummer an diese Firma vergeben hat. Die UID Nummer die sie unserem Kunden bekannt gaben, war eine frei erfundene. Auch eine Kontaktaufnahme mit der slowenischer Firma blieb erfolglos, da es diese Firma nicht mehr gibt.
Da es in dieser Sache um eine beträchliche Summe geht, möchte ich auf diesem Weg fragen, ob bereits jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situatation gemacht hat. Beim Finanzamt hat man uns nur gesagt, das der Unternehmer seine sorgfaltspflicht verletzt hat, da er jede UID Nummer zu prüfen hat. Sehr wahrscheinlich wird unser Kunde die MWST, die er damals nicht in Rechnung gestellt hatte, weil es eine steuerfreie Lieferung war, dem Finanzamt zahlen müssen.
Hoffe auch Ihr Feedback und verbleibe mit freundlichen Grüßen |