??Sehr geehrte Damen und Herren!
Möchte mich erkundigen, welche Basis für die Einkommenssteuererklärung zur Berechnung der Entfernung Wohnort-Arbeitsplatz heranzuziehen ist.
Sind dabei wie bei dem Pendlerpauschale (welches ja auch als Werbungskosten eingestuft wird und auch als Deckel für eine Berücksichtigung der Fahrten bei doppelter Haushaltsführung zu berücksichtigen ist) die öffentlichen Verkehrsmittel (losgelöst, welches Verkehrsmittel verwendet wird) heranzuziehen oder die kürzeste theoretische Distanz (PKW, losgelöst davon, ob am Arbeitsplatz überhaupt eine Parkmöglichkeit besteht) anzusetzen.
Welchen Nachweis muss man dahingehend erbringen?
Mit freundlichen Grüßen |