Lieber Herr Johann,
Sie haben einen Einkaufswert inkl. Anschaffungsnebenkosten und Sie haben einen Verkaufswert abzüglich Nebenkosten (Makler, ...) und diese beiden werden einander gegenüber gestellt. Wenn sich daraus innerhalb der Spekulationsfrist ein Gewinn ergibt und zusätzlich keine Befreiungsbestimmungen anwendbar sind, dann ist der Gewinn zu versteuern.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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