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Verfasst von: johann am 25.08.2011 12:19
 


THEMA:  Spekulationssteuer bei Immobilien

Mindert ein Wohnungsrecht, das bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer  ca. genauso hoch bewertet wurde wie der Kaufpreis bei einem vorzeitigen Verkauf die Spekulationssteuer. Darf man diese damals vorgenommene Bewertung bei der Gewinnermittlung genauso zum Abzug bringen?

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 30.08.2011 07:32
 


THEMA:  Spekulationssteuer bei Immobilien

Lieber Herr Johann,

Sie haben einen Einkaufswert inkl. Anschaffungsnebenkosten und Sie haben einen Verkaufswert abzüglich Nebenkosten (Makler, ...) und diese beiden werden einander gegenüber gestellt. Wenn sich daraus innerhalb der Spekulationsfrist ein Gewinn ergibt und zusätzlich keine Befreiungsbestimmungen anwendbar sind, dann ist der Gewinn zu versteuern.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

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