Guten Tag,
Ich bin ausschließlich als neuer Selbständiger in Österreich mit Hauptwohnsitz Österreich tätig. In den vorangangenen Jahren habe ich die Einkommenssteuererklärung (E1, E1a) per "Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß §4 Abs. 3" erledigt.
Im Jahr 2010 beliefen sich die gesamten Erträge/Betriebseinnahmen lediglich auf ca. 6000 Euro d.h. über der Geringfügigkeitsgrenze aber unter jeglichen SV- oder Steuer-Grenzen. Insofern sind allfällige Betriebsausgaben eigentlich völlig belanglos und ich würde mir die mühsame und stundenlange Arbeit der Ausgaben-Rechnung bzw. die Kosten für den Steuerberater gerne ersparen.
Frage: Ist es zulässig, bei einer derartigen Summe lediglich eine Einnahmenliste zu führen, die Aufwendungen/Betriebsausgaben jedoch nicht aufzulisten und folglich auch diese Felder im Formular E1 (9100 bis 9233) frei zu lassen? Oder besteht in jedem Fall die Pflicht, alle Aufwendungen/Betriebsausgaben aufzulisten und weiterzuleiten? Bzw. gibt es die Möglichkeit, statt der vollständigen Ausgaben-Rechnung für Aufwendungen/Betriebsausgaben eine prozentuale Pauschale geltend zu machen (und mich so der Arbeit der Auflistung zu entheben)?
Danke für die Auskunft!
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