Verfasst von:
R. Anna am
29.08.2011 17:04
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THEMA: Selbstständig und AMSbezug |
Seit 1.1.2011 beziehe ich von einer vorhergehenden unselbstständigen Beschäftigung Arbeitslosengeld. In 2 Unterbrechungen war ich selbstständig tätig mit Honorarnoten von insgesamt cirka 4800,-. Weitere selbstständige Tätigkeiten werde ich dieses Jahr nicht haben. Habe ich da irgendeine Grenze ( geringfügig??) überschritten? Ich werde auch noch Ausgaben für die selbstständigen Tätigkeiten von ca 600 Euro absetzen können. Vielleicht kann mir jemand helfen, das AMS scheint sich absolut nicht aus zu kennen, und ich möchte über die rechtliche Situation Bescheid wissen falls mir mit der Aberkennung/Rückzahlung des AMS-Bezuges gedroht wird.
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Verfasst von:
R. Anna am
29.08.2011 17:48
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
30.08.2011 07:16
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THEMA: Selbstständig und AMSbezug |
Liebe Frau Anna.
Wenn Sie beim AMS gemeldet sind, dann müssen Sie dort auch bekannt geben ob und was Sie zusäztlich arbeiten. Mit ALLEN Arbeiten dürfen Sie dann die Geringfügigkeit (monatliche Grenze) nicht überschreiten. Wenn Sie also bereits unselbständig die Geringfügigkeit dazu verdient haben, dann überschreiten Sie mit der Selbständigkeit jedenfalls die monatliche Geringfügigkeitsgrenze. Sie hätten dies obendrein dem AMS melden müssen und eine grobe monatlich Einnahmen-Ausgabenaufstellung abgeben müssen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at |
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Verfasst von:
R.Anna am
30.08.2011 12:57
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THEMA: Selbstständig und AMSbezug |
Vielen Dank für die Antwort! Ich habe immer alle Tätigkeiten (unselbstständig geringfügig, sowie selbstständig mit genauer Zeitangabe, Vertragsart+Höhe des Einkommens) im vorhinein beim AMS angegeben, und nach meinem heutigen Gespräch mit dem Abteilungsleiter dort ist das alles ok so, ev muss ich aber für ein Monat den AMS-Bezug rückerstatten. Einen Steuerberater werde ich aber hinzuziehen, das ist für einen Laien alles irgendwie nicht durchschaubar! |
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