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Verfasst von: Karin am 30.08.2011 08:31
 


THEMA:  Betrug oder legal: Kleinunternehmen zur Jahreshälfte "übergeben"

Annahme: ein Kleinunternehmen, nebenbei zu unselbstständiger Tätigkeit, mit Umsatz <30.000€, aber der Gewinn wird sich auf 6000€ belaufen. Nun wäre in dem Fall der Unternehmer SVA pflichtig, was den Gewinn wieder bedeutend schmälert. Und in Frage stellt, ob es sich lohnt, sich die Arbeit "anzutun", um von ~4300 (SVA Grenze) auf 6000€ zu kommen, wenn man ohnehin das ganze Geld der SVA geben muss.

Nun die Idee: Zur Jahreshälfte schließt der Kleinunternehmer sein Geschäft und der Ehepartner übernimmt das ganze (Internetshop). So kann vermieden werden, dass die ~4300€/Person überschritten werden.


Ok, am Rande von OK, oder Betrug?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 30.08.2011 12:49
 


THEMA:  Betrug oder legal: Kleinunternehmen zur Jahreshälfte "übergeben"

Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten liegt vor, wenn unübliche Aktionen gesetzt werden nur um Abgaben zu sparen.

d.h. es müsste einen Grund geben, warum Sie Ihren Betrieb einstellen und Ihre Gattin ihn fortsetzt.

Verfasst von: Karin am 30.08.2011 19:58
 


THEMA:  Betrug oder legal: Kleinunternehmen zur Jahreshälfte "übergeben"

Grund gibt es tatsächlich: im September wechselt die Karenz (für unsere Kinder) von einem Ehepartner zum anderen und somit hat derjenige mehr Zeit sich dem online-Shop zu widmen.

Hoffe, das geht ok so.

Verfasst von: Martin am 30.08.2011 21:10
 


THEMA:  Betrug oder legal: Kleinunternehmen zur Jahreshälfte "übergeben"

Karin, alles was man gegenüber dem FA glaubhaft begründen kann ist grundsätzlich machbar.
Also frag nicht lanmge öffentlich herum ob das mit dem Karenzwechsel "legal" ist, sondern nimm es ÜBERZEUGEND als Grund. Es ist einfach so, ohne lange zu fragen ode dem FA versuchen zu begründen. Wenn das FA fragt warum der Wechsel, dann sagst du ihnen klipp und klar wegen der Karenz und somit mehr Zeit usw.
Macht euch das Leben gegenüber dem FA nicht selbst schwer, wenn man sich ansieht was unsere Politiker tagtäglich sich für Freichheiten erlauben, darf der kleine Steuerzahler auch ab und zu mal ein bisserl frech sein - aber eben OHNE lange zu fragen sondern einfach zu machen.

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