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Verfasst von: Clara am 30.08.2011 10:18
 


THEMA:  zahnspange arbeitnehmerveranlagung

Hallo!

Habe eine Zahnspange bei der die Gesamtkosten 6000.- Euro betragen, die jährlichen Raten sind wie folgt gestaffelt: 3000.-/im 1. Behandlungsjahr, 2000.- im 2. und 1000.- im 3.; veranlage ich nun die jährlichen Kosten in der betreffenden Arbeitnehmerveranlagung oder die Gesamtkosten in einer (bei einem älteren Beitrag zum gleichen Thema in diesem Forum habe ich gelesen, es ist besser die Kosten zu ballen)? Ergänzend ist zu erwähnen, dass ich als Studentin nur fallweise beschäftigt bin und mein monatliches Einkommen zw. ca. 100 und 300 Euro netto beträgt.

Mit besten Grüßen

Clara

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 30.08.2011 12:46
 


THEMA:  zahnspange arbeitnehmerveranlagung

Bei diesem Einkommen zahlen Sie ohnehin keine Steuer.

Vielleicht können Ihre Eltern die Kosten geltend machen?

Verfasst von: Clara am 30.08.2011 13:00
 


THEMA:  zahnspange arbeitnehmerveranlagung

Doch es werden mir bei meinem Gehalt insgesamt  24% SV + Lohnsteuer abgezogen

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 31.08.2011 08:33
 


THEMA:  zahnspange arbeitnehmerveranlagung

Liebe Frau Clara,

Wenn Ihr Einkommen so gering ist, dann ergibt sich durch die Arbeitnehmerveranlagung zum Jahesende so und so schon, dass die einbehaltene Lohnsteuer (was mich jetzt überhaupt sehr wundert) rückbezahlt würde.

Mit besten

Grüßen Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: Philipp am 23.07.2013 20:38
 


THEMA:  zahnspange arbeitnehmerveranlagung

Hallo,

 

Ich habe in den Jahren 2010 und 2011 ca. 880€ für meine Zahnspange gezahlt (und Lohnsteuer bezahlt).

Kann ich den Betrag als außergewöhnliche Belastung absetzen? Oder als andere Kosten geltend machen?

 

Weiters hab ich eine Benachrichtigung für mein Internet und Telefon per e-Mail erhalten, hab aber nicht die originalen Rechnungen, sondern nur jeweils die e-Mail benachrichtigung des Betreibers (die Rechnungen sind nicht mehr abrufbar, da dies schon zu lange zurück liegt). Reicht dies als plausibilisierung? Bzw. kann ich diese Beträge dann auch als Werbungskosten abschreiben?

 

Mit besten Grüßen,

 

Philipp

Verfasst von: Philipp am 24.07.2013 11:24
 


THEMA:  zahnspange arbeitnehmerveranlagung

Hallo,

 

Ich habe in den Jahren 2010 und 2011 ca. 880€ für meine Zahnspange gezahlt (und Lohnsteuer bezahlt).

Kann ich den Betrag als außergewöhnliche Belastung absetzen? Oder als andere Kosten geltend machen?

 

Weiters hab ich eine Benachrichtigung für mein Internet und Telefon per e-Mail erhalten, hab aber nicht die originalen Rechnungen, sondern nur jeweils die e-Mail benachrichtigung des Betreibers (die Rechnungen sind nicht mehr abrufbar, da dies schon zu lange zurück liegt). Reicht dies als plausibilisierung? Bzw. kann ich diese Beträge dann auch als Werbungskosten abschreiben?

 

Mit besten Grüßen,

 

Philipp

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