Verfasst von:
Clara am
30.08.2011 10:18
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THEMA: zahnspange arbeitnehmerveranlagung |
Hallo!
Habe eine Zahnspange bei der die Gesamtkosten 6000.- Euro betragen, die jährlichen Raten sind wie folgt gestaffelt: 3000.-/im 1. Behandlungsjahr, 2000.- im 2. und 1000.- im 3.; veranlage ich nun die jährlichen Kosten in der betreffenden Arbeitnehmerveranlagung oder die Gesamtkosten in einer (bei einem älteren Beitrag zum gleichen Thema in diesem Forum habe ich gelesen, es ist besser die Kosten zu ballen)? Ergänzend ist zu erwähnen, dass ich als Studentin nur fallweise beschäftigt bin und mein monatliches Einkommen zw. ca. 100 und 300 Euro netto beträgt.
Mit besten Grüßen
Clara |
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
30.08.2011 12:46
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Verfasst von:
Clara am
30.08.2011 13:00
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
31.08.2011 08:33
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Verfasst von:
Philipp am
23.07.2013 20:38
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THEMA: zahnspange arbeitnehmerveranlagung |
Hallo,
Ich habe in den Jahren 2010 und 2011 ca. 880€ für meine Zahnspange gezahlt (und Lohnsteuer bezahlt).
Kann ich den Betrag als außergewöhnliche Belastung absetzen? Oder als andere Kosten geltend machen?
Weiters hab ich eine Benachrichtigung für mein Internet und Telefon per e-Mail erhalten, hab aber nicht die originalen Rechnungen, sondern nur jeweils die e-Mail benachrichtigung des Betreibers (die Rechnungen sind nicht mehr abrufbar, da dies schon zu lange zurück liegt). Reicht dies als plausibilisierung? Bzw. kann ich diese Beträge dann auch als Werbungskosten abschreiben?
Mit besten Grüßen,
Philipp |
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Verfasst von:
Philipp am
24.07.2013 11:24
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THEMA: zahnspange arbeitnehmerveranlagung |
Hallo,
Ich habe in den Jahren 2010 und 2011 ca. 880€ für meine Zahnspange gezahlt (und Lohnsteuer bezahlt).
Kann ich den Betrag als außergewöhnliche Belastung absetzen? Oder als andere Kosten geltend machen?
Weiters hab ich eine Benachrichtigung für mein Internet und Telefon per e-Mail erhalten, hab aber nicht die originalen Rechnungen, sondern nur jeweils die e-Mail benachrichtigung des Betreibers (die Rechnungen sind nicht mehr abrufbar, da dies schon zu lange zurück liegt). Reicht dies als plausibilisierung? Bzw. kann ich diese Beträge dann auch als Werbungskosten abschreiben?
Mit besten Grüßen,
Philipp |
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