Ist es als EPU (EA-Rechner, mit Steuernummer) möglich, von einer anderen Firma Genußscheine zu erwerben und diese als normale Betriebsausgabe in die Buchhaltung nehmen zu können? Wenn in diese per Genußscheinen investierte Firma dann jährlich einen Teil ihres Gewinnes in den Investor zurückzahlt (also in mein EPU), ist dies dann ganz normal eine Betriebseinnahme?
1. Ist der Ankauf von Genußscheinen überhaupt möglich (ich meine damit NICHT Aktion im sinne von Gewinnfreibetrag welcher glaube ich 10% vom Gewinn vor Versteuerung beträgt oder ähnliches)? 2. Ist ein Genußschein versteuert - oder wenn ich zB EUR 5.000,- investiere sind diese dann Brutto/Netto in der EA-Rechnung? 3. Wenn in den Jahren Gewinne ausbezahtl werden, sind diese versteuert oder Brutto/Netto in der EA-Rechnung? |