Ich hab seit Dezember 2010 eine fixe Vollzeitanstellung - vorher war ich selbstständig - hab daher im Dezember 2010 mein Gewerbe ruhend gemeldet. Ich bekomm aber noch immer quartalsmäßigen Vorschreibungen von der SVA - dabei übe ich mein Gewerbe nicht mehr aus. Kann mir da jemand einen Rat geben? Es hat geheißen als ich mein Gewerbe ruhend gemeldet habe, dass das alles automatisch weitergeleitet wird. Ich hab jetzt die ersten Beiträge bezahlt. Kann ich diese wieder zurückfordern? Oder muss ich mein Gewerbe ganz abmelden?
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
31.08.2011 17:12