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Verfasst von: marc am 31.08.2011 22:28
 


THEMA:  geringfügig ASVG + kleinstunternehmer GSVA

Hallo!

Ich bin seit einiger Zeit Gewerbetreibender allerdings als Kleinstunternehmer und zahle nur die UV. Seit ein paar Tagen bin außerdem auch noch bei zwei Arbeitgebern als geringfügig Angestellter gemeldet, womit ich über die "geringfügigen Grenze" komme. Folglich werde ich mich bei der ASVG selbst versichern müssen. Kann ich meine ASVG Beiträge im Formular E1a bei "eigene Pflichtversicherung" absetzen? oder gehört das wo anders hin, oder gar nicht da rein? Gibt's noch irgendwelche Dinge die ich in dem Fall in Bezug auf die GSVA oder meine E/A-Rechnung beachten sollte? Und welche Umsatz, Gewinn oder Einkommen (inkl. der beiden Nicht-Selbständigen-Tätigkeiten) gelten in Punkte welcher Versicherung für mich? Ich habe da schön langsam keinen Durchblick! Warum kann man die nicht mal vereinheitlichen? :-/

Vielen Dank für jede Info!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 01.09.2011 12:38
 


THEMA:  geringfügig ASVG + kleinstunternehmer GSVA

Es handelt sich eigentlich um eine freiwillige Versicherung.Das wäre eine Sonderausgabe.

Wir bieten auch gerne eine einmalige, leistbare Beratung an, wenn Sie keinen Durchblick mehr haben.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: marc am 05.09.2011 21:27
 


THEMA:  geringfügig ASVG + kleinstunternehmer GSVA

Guten Abend!

Hab bereits die "einkommensgrenze beim selbständigen Nebenerwerb" für die SVA gefunden. ist immer so hoch wie die jährliche geringfügigkeitsgrenze... na zumindest etwas, was gleich ist! ;-)

Bei der ASVG versicherung bei mehrfachen geringfügigen Anstellungen, handelt es sich laut meinen Infos um eine PFLICHTversicherung, somit fällt die ja nicht im Formular E1 nicht unter die Sonderausgaben (Punkt 16.2 bzw. Kennzahl 455), weil es dort ausdrücklich um eine "freiwillige Kranken-, Unfall-,... versicherung" geht. oder darf man das nicht so eng sehen? 

Ich habe im E1 Formular auch soeben bei den Werbungskosten (Punkt 9.4 bzw. Kennzahl 274) folgendes gelesen:

"Pflichtbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung sowie Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige" - kann ich hier vielleicht meine ASVG Pflichtversicherung abschreiben? oder ist da nicht die SV-Pflichtbeiträge gemeint?

lg

marc

Verfasst von: andreasdf am 05.09.2011 21:59
 


THEMA:  geringfügig ASVG + kleinstunternehmer GSVA

Einfach probieren und reinschreiben :-)

Soweit ich weiß, kann die Selbstversicherung im ASVG auch für Gewerbetreibende als Pflichtversicherungsbeitrag abgesetzt werden kann.

In deinem Fall steht die Selbstversicherung aber eher im Zusammenhang mit der geringfügigen Beschäftigung, deshalb würd ichs dort bei den Werbungskosten reinschreiben. Also eh in Kz 274, wie du schreibst.

Achtung: Bei 2 geringfügigen Beschäftigungen, die in Summe die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, wirst du eine Nachverrechnung von SV-Beiträgen von der GKK bekommen. Infos bei der GKK oder als Erstinfo im Internet zB unter: http://www.ooegkk.at/portal27/portal/ooegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_tabid=4&p_menuid=2933&action=2&p_pubid=131939

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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