Der Käufer hat anscheinend nicht viel Ahnung von Ust zurückholen - diese kann man nur zurückholen, wenn auch eine ausgestellt wurde. Wenn sie ihm also eine Rechung /Bestätigung über den Privatverkauf OHNE Ust geben, gibt es gar keine Ust, welche er absetzen könnte. Somit unterm Strich wieder das selbe, als wenn sie ihm die Kamera um 20% mehr also inkl, Ust. verkaufen.
Bsp: Sie verkaufen ihm die Kamera ohne USt. um EUR 100,- Ihr Freund nimmt die EUR 100,- in die Buchhaltung, und kann keine Ust. zurückholen, weil sie ihm gar keine ausgestellt haben. Verkaufen sie ihm die Kamera inkl. USt. also um EUR 120,- kann er 20,- EUR Ust absetzten, wo wir erst wieder bei EUR 100,- wäre. Also wozu will ihr Freund nun genau eine Ust-Rechnung haben? Die Ausgabe (laos ihre Quittung) kann er ja so oder so als Betriebsausgabe geltend machen. SIE können KEINE REchung mit Ust ausstellen, da sie vermutlich als "privater" ja keine UID-Nummer haben, |