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Verfasst von: Kurt am 04.09.2011 10:28
 


THEMA:  Aufzeichnungspflichten der E/A Rechnung

Guten Tag,

als Gründer eines Kleinunternehmens, der nur Ahnung von seinem Geschäft und nicht von Buchhaltung hat, habe ich zur Beratung einen Steuerberater aufgesucht. Dieser hat mir gesagt, ich soll meine Ausgaben zweckgetrennt führen. Also Ausgaben für Internet, Werbung, Reisekosten usw. getrennt auflisten.

Nun habe ich mir auch ein Buch gekauft um mich schlauer zu machen. Es handelt sich um das Buch "Handbuch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner" von Pernt/Berger/Wenk, Linde Verlag. In diesem Buch steht, man soll die Ausgaben in ein Wareneingangsbuch, in ein Kassabuch und in ein Bankbuch gliedern. Meiner Interpretation nach also nicht zweckgetrennt sondern getrennt nach Barzahlungen und Kontoausgaben.

Da ich nun verwirrt bin bitte ich um Ratschläge welche Methode nun in der Praxis eher Anwendung findet bzw. welche Methode sinnvoller erscheint.
Dazu bedanke ich mich im Vorraus.

Mit freundlchen Grüßen

Kurt Hoffmann

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 04.09.2011 19:28
 


THEMA:  Aufzeichnungspflichten der E/A Rechnung

Wenn Sie Handelswaren kaufen, sind Sie als Einnahmen-Ausgaben-Rechner verpflichtet, ein Wareneingangsbuch zu führen. Wickeln Sie Ihre Geschäfte sowohl bar als auch über das Konto ab, wird es auch sinnvoll sein, zwei verschiedene Listen bzw. Bücher zu führen.

Aufgabe der Buchhaltung ist die Aufgliederung Ihrer Einnahmen und vor allem der Ausgaben. Einerseits können Sie mit den Auswertungen der Buchhaltung betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen, andererseits mündet die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in die Beilage zur Einkommensteuererklärung, die nach Kennzahlen gegliedert ist.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

Verfasst von: Kurt am 04.09.2011 23:10
 


THEMA:  Aufzeichnungspflichten der E/A Rechnung

Danke für Ihre Antwort.

Heißt das, wenn ich meine Ausgaben in verschiedene Listen trenne wie zB Büromaterial, Wareneinkauf, Internet, Reisekosten usw. und diese Ausgaben
bar wie auch mit dem Konto begleiche, dann mache ich am besten für jede dieser Listen wiederum (oder eigentlich) zwei Listen, eine für Barausgaben und eine für Kontoausgaben? Also habe ich am Ende dutzende verschiedene Listen für meine Ausgaben?

Verfasst von: andreasdf am 05.09.2011 21:09
 


THEMA:  Aufzeichnungspflichten der E/A Rechnung

Hallo Kurt!

Hier gibt es ein kombiniertes Kassa-Bankbuch mit Verteilertabellen: http://www.eduhi.at/dl/Vorlagen_Rechnungswesen.zip

Bei Erstellung der Steuererklärung musst du die Ausgaben nach Kategorien parat haben. Welche Kategorien das sind, steht auf Seite 2 am Formular E1a der Einkommensteuererklärung - hier abrufbar: http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/2010/E1a.pdf

Grundsätzlich musst du nur Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzeichen. Es gibt keine Pflicht ein Kassabuch oder Bankbuch zu führen, macht aber Sinn das so zu trennen.

lg

Verfasst von: Kurt am 08.09.2011 10:41
 


THEMA:  Aufzeichnungspflichten der E/A Rechnung

Vielen Dank, das war sehr hilfreich!

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