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Verfasst von: Nico am 04.09.2011 21:00
 


THEMA:  Anstellung und Zuverdienst

Hallo, ich bin derzeit in Karenz und mache mit 3 Jobs auf Honorarbasis als Trainerin bzw. Seminarveranstalterin in diesem Jahr gesamt ca.4000€ GEWINN. das Kindergeld beziehe ich bis Okt. diesen Jahres. Mit einer Arbeitsaufnahme im Oktober würde ich im Angestelltenverhältnis ca. 1000€brutto monatlich verdienen. Welche Meldungen muss ich wo machen? Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich eine gewisse Gewinngrenze überschreite, oder muss ich sowieso ein Gewerbe anmelden?

Verfasst von: andreasdf am 05.09.2011 21:22
 


THEMA:  Anstellung und Zuverdienst

Wen oder was trainierst du? Unterricht ist von der Gewerbeordnung ausgenommen.

Seminarveranstaltung ist gs ein Gewerbe. Ob du ein Gewerbe anmelden musst sagt dir die Wirtschaftskammer. Obwohl ich glaube, dass viele, die eigentlich ein Gewerbe anmelden müssten, es nicht machen, weil daran auch gleich die Sozialversicherung anknüpft und das mitunter teuer werden kann. 

Die Gewerbeanmeldung ist gs unabhängig von den erzielten Einkünften.

Ohne Gewerbenanmeldung bist du eine Neue Selbständige u bis ca. 4000 Euro Gewinn (Versicherungsgrenze) nicht pflichtversichert in der Sozialversicherung.

Verfasst von: lisa am 27.04.2012 12:21
 


THEMA:  Anstellung und Zuverdienst

habe eine ähnliche frage:

neben meinem fixen beruf verdiene ich als gruppenfitnesstrainerin demnächst auf honorarnotenbasis ca 700€ pro monat dazu.was muss ich steuerrechtlich und bez sv beachten?

muss ich einen gewerbeschein lösen?oder reicht eine einkommenssteuererklärung zusätzlich zu L1?

 

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