Die Meldung nach dem Meldegesetz ist nur ein Indiz für einen steuerlichen Wohnsitz. Auch wenn du den Nebenwohnsitz nicht meldest, steht dir kein Pendlerpauschale zu, wenn du die Voraussetzungen (Entfernung bzw Dauer Arbeitsweg, Zumutbarkeit usw) nicht erfüllst.
Die Nichtmeldung kann übrigens Strafen von ca. 700 bis über 2000 Euro nach sich ziehen (auch mehrmals).
Steuerlich wäre die Beantragung eines Pendlerpauschales, obwohl man weiß, dass es einem nicht zusteht, Abgabenhinterziehung. Folge wäre Rückzahlung des verkürzten Betrages und zusätzlich eine Geldstrafe (bis 200 % des verkürzten Betrages). |