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Verfasst von: Thomas am 07.09.2011 11:24
 


THEMA:  Fragen zu Doppelbesteuerungsabkommen zwischen USA und AT

Hallo,

ich habe eine Frage zur Einkommenssteuer und Doppelbesteuerung.
Ich werde von Okt-März in den USA für einen US-Arbeitgeber arbeiten. Derzeit wohne und arbeite ich in Österreich (selbstständig mit Einzelunternehmen).

Wenn ich das DBA richtig verstehe, dann muss ich mein Einkommen wie folgt versteuern:

Steuerjahr 2011:
Einkünfte von Jan-Sept (in AT): Wird komplett in Österreich versteuert, da ich dort gelebt und gearbeitet habe.
Einkünfte von Okt-Dez (in US): Ich muss die US-Income Tax zahlen. Österreich besteuert ebenfalls, da ich in diesem Steuerjahr nur ca. 90 Tage in den USA war, rechnet die amerikanische Steuer zur Vermeidung der Doppelbesteuerung jedoch an. 

Steuerjahr 2012:
Einkünfte von Jan - März (in US): Wird genauso versteuert wie der Zeitraum Okt-Dez in 2011.
Einkünfte von April - Dez (in AT): Wird genauso versteuert wie der Zeitraum Jan-Sept in 2011.

Ist das so korrekt? Wenn ja, was wäre wenn ich in 2012 bis August in den USA arbeiten würde? Dann wäre ich ja mehr als 183 Tage im Steuerjahr dort und müsste diese Einkünfte NUR in US versteuern, oder?

Danke, Thomas

Verfasst von: Thomas am 07.09.2011 11:28
 


THEMA:  Fragen zu Doppelbesteuerungsabkommen zwischen USA und AT

Außerdem hätte ich noch eine Frage bezüglich Ruhendmeldung meines Gewerbes (Einzelunternehmen) während ich im Ausland arbeite: Ich möchte nicht unnötig SVA etc. bezahlen, deshalb scheint es Sinn zu machen mein Gewerbe während dieser Zeit als ruhend zu melden.
Spricht etwas dagegen? Gibt es hierbei irgendwelche Probleme die ich vielleicht nicht bedacht habe?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 07.09.2011 12:24
 


THEMA:  Fragen zu Doppelbesteuerungsabkommen zwischen USA und AT

Es spricht nichts gegen die Ruhendmeldung, außer,dass Sie dann nur unfallversichert sind.

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