Hallo,
ich habe eine Frage zu den Reisekosten eines Einzelunternehmers.
Inzwischen weiß ich, das mit dem amtlichen Kilometergeld auch die Kosten für Vignette, Parkgebühren usw... abgedeckt sind und nicht
seperat verbucht werden dürfen.
Aber , gelten die Parkgebühren nur für klassische Parzonen in der Stadt oder auch für Flughägen, zb München wo ein Tag 25 Euro kostet?
Desweiteren wäre interessant zu wissen ob ich im Fahrtenbuch nur die geschäftlichen Kilometer eintragen muss oder auch jede private Fahrt?
Zu guter letzt: Wie sieht es mit Tickets für öffentliche Verksehrmittel aus? Sind das ganz normale Kosten? Auch wenn man geschäftlich im Ausland ist?
DANKE!
Kurt |