Ich hätte hier eine Zusatzfrage: Kann man (zusätzliche) Parkkosten nicht trotzdem zum km-Geld absetzen, vor allem, wenn sie außerordentlich "hoch" zum km-Geld sind? Szenario: FAhrt zum Flughafen mit gerade 20 verrechenbaren km (also EUR 8,40), das Parkhaus für den ganzen Tag kostet aber EUR 25,-
Version 1: gar kein km-Geld geltend machen, und nur das Parkhaus in die EA-Rechnung nehmen - geht das? Hier würde man aber die Treibstoff- und Abnützungskosten vom KFZ sparen Version 2: eben nur das km-Geld geltend machen und das Parkhausticket wegschmeißen (somit ca. EUR 17 Verlust). Version 3: frech sein, und sowohl km-Geld und eben auch das Parkhaus mit der Begründung der "zum km-Geld überdurchschnittlich hohen Kosten" zusätzlich in die Buchhaltung nehmen.
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