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Verfasst von: jungerstock am 09.09.2011 08:19
 


THEMA:  Versehentlich Parkgebühr und Kilometergeld abgesetzt

Hallo!

Im Zuge des "Ersuchens um Erklärung" zur ESt-Erklärung 2010 stelle ich gerade die Unterlagen (Belege) zusammen um sie dem FA zu üermitteln.

Nun habe ich erschrocken festgestellt dass ich zusätzlich zum Kilometergeld (für Aus- und Fortbildung) versehentlich ca. 90 € Parkgebühren abgesetzt habe (Belege vorhanden).

Ist nun eine Selbstanzeige unausweichlich, oder genügt eine Erläuterung im Schreiben an das FA samt Rückzahlung?

 

Vielen Dank!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.09.2011 18:52
 


THEMA:  Versehentlich Parkgebühr und Kilometergeld abgesetzt

Erfahrungsgemäß genügt eine bedauernde Erläuterung.

Verfasst von: Martin am 18.09.2011 18:04
 


THEMA:  Versehentlich Parkgebühr und Kilometergeld abgesetzt

Ich hätte hier eine Zusatzfrage: Kann man (zusätzliche) Parkkosten nicht trotzdem zum km-Geld absetzen, vor allem, wenn sie außerordentlich "hoch" zum km-Geld sind?
Szenario: FAhrt zum Flughafen mit gerade 20 verrechenbaren km (also EUR 8,40), das Parkhaus für den ganzen Tag kostet aber EUR 25,-

Version 1: gar kein km-Geld geltend machen, und nur das Parkhaus in die EA-Rechnung nehmen - geht das? Hier würde man aber die Treibstoff- und Abnützungskosten vom KFZ sparen
Version 2: eben nur das km-Geld geltend machen und das Parkhausticket wegschmeißen (somit ca. EUR 17 Verlust).
Version 3: frech sein, und sowohl km-Geld und eben auch das Parkhaus mit der Begründung der "zum km-Geld überdurchschnittlich hohen Kosten" zusätzlich in die Buchhaltung nehmen.

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