Ich habe zur Abdeckung der Est.-Forderung für 2010 einen "Überbrückungskredit" aufgenommen. Kann ich bei der Est.-Erklärung 2011 - zumindest die Zinsen dieses Kredites - steuerlich geltend machen?
Vielen Dank!
Dr. W.B.
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
14.09.2011 18:49